Die Kostendeckung erfolgt bedingungsgemäß ohne Rücksicht auf eigenes oder fremdes Verschulden bei Tod, Invalidität oder vorübergehenden Unfallfolgen.
Diese Versicherung ist sinnvoll:
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weil es bei Unfällen im Ausland problematisch sein kann, die Haftpflicht anderer in Anspruch zu nehmen
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weil die Haftpflicht nicht greift, wenn kein Verschulden vorliegt
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weil Ihre Angehörigen durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind, wenn Sie einen Unfall verursachen
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weil Unfälle ein Vermögen kosten können
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weil alle berechtigten Personen an Bord mit abgedeckt sind.
