YACHT-INSASSENUNFALLVERSICHERUNG

Die Kostendeckung erfolgt bedingungsgemäß ohne Rücksicht auf eigenes oder fremdes Verschulden bei Tod, Invalidität oder vorübergehenden Unfallfolgen.

Diese Versicherung ist sinnvoll:

  • weil es bei Unfällen im Ausland problematisch sein kann, die Haftpflicht anderer in Anspruch zu nehmen

  • weil die Haftpflicht nicht greift, wenn kein Verschulden vorliegt

  • weil Ihre Angehörigen durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind, wenn Sie einen Unfall verursachen

  • weil Unfälle ein Vermögen kosten können

  • weil alle berechtigten Personen an Bord mit abgedeckt sind.

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