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YACHT-POOL entwarf bereits 1986 Bedingungen, die speziell die Charter-Skipper schützen. Dabei geht es nicht nur um "Bagatellschäden", wie Kautions-schäden, sondern auch um die grobe Fahrlässigkeit, die oft unscheinbar und dennoch rücksichtslos die Zukunft des Skippers beeinträchtigen kann. Daher ist ein Versicherungs-schutz zumindest für die Skipper-Haftpflicht unumgänglich.
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